Hautkrebs

Wozu Hautkrebsscreening?

In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 200.000 Menschen an einem weißen Hautkrebs und noch einmal etwa 22.000 Menschen an einem Melanom.

Um Hauttumore wie Plattenepithelkarzinome, Basaliome oder Melanome frühzeitig zu erkennen, sollten Sie regelmäßig am Hautkrebsscreening teilnehmen. In dieser Hautkrebsvorsorge-Untersuchung wird die gesamte Haut gründlich untersucht.

Um die jeweiligen Hautveränderungen besser einschätzen zu können, setzen Dermatologen das Auflichtmikroskop ein, mit dem sie Einsicht in die obersten Hautschichten erhalten und so zum Beispiel Veränderungen in Muttermalen besser erkennen können.

Sollte im Rahmen des Hautkrebsscreenings ein verdächtiger Befund auffallen, wird ein Termin zur Exzision (operativen Entfernung) vereinbart. Diese findet ambulant  in lokaler Betäubung in unserem Eingriffsraum statt.

Die unerkannte Gefahr:

Hautkrebs kann jeden von uns treffen, er gehört heute zu den häufigsten bösartigen Tumoren. Viele Menschen sterben schon in jungen Jahren an dieser Erkrankung, obwohl Hautkrebs – wird er rechtzeitig erkannt – heilbar ist.

Eine Früherkennung und Vorsorge ist dafür entscheidend. Als besonders gefährdet gelten hellhäutige Menschen, die viele Pigmentflecken aufweisen. Auch das Auftreten von Hautkrebs in der Familie gilt als Risikofaktor. Hatten Sie als Kind des Öfteren einen Sonnenbrand, gehören auch Sie zur Risikogruppe. Überhaupt ist Sonne bzw. UV-Strahlung für die Entstehung sämtlicher Hautkrebsarten der Risikofaktor Nr.1!

Wie entsteht Hautkrebs?

Hautkrebs entsteht meist durch ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne. Wie sich  Zellen teilen und entwickeln wird durch das Erbgut im Zellkern gesteuert. UV-Strahlung kann dieses Erbgut beschädigen. Dadurch können  aus einzelnen Zellen Nachkommen entstehen, die nicht mehr aufhören, sich zu teilen,  die sogenannten Krebszellen.

Um einem dunklen Hautkrebs (Melanom) vorzubeugen sollten Sie Ihre Haut selbst beobachten, Pigmentflecken und Muttermale im Auge behalten und auffällige Veränderungen ärztlich untersuchen lassen.

Wenden Sie dabei die ABCDE-Regel an:

A steht für Asymmetrie: der Fleck verändert die Form, wird unregelmäßig

B  steht für Begrenzung: der Rand ist unscharf

C  steht für Colour: die Farbe wird an einigen Stellen heller oder dunkler, es finden sich rötliche, bläuliche, schwarze, graue oder tiefbraune Anteile

D steht für Durchmesser: größer als 5 mm oder Größenzunahme in kürzerer Zeit

E  steht für Erhabenheit: rasche tastbare Verdickung eines zuvor eher flachen Flecks

Früherkennung beim Hautarzt:

Es wird empfohlen die Haut einmal im Jahr vom Hautarzt checken zu lassen. Nutzen Sie dazu die von uns angebotene Hautkrebsvorsorge, die um die Fotodokumentation auffälliger Muttermale erweitert werden kann.

Denn:  Wir können ihre Bilddaten speichern und halten sie zum nächsten Hautkrebsscreening bereit . So können wir im direkten Vergleich kleinste Veränderungen besonders schnell und genau erkennen. Dieses geschieht mittels der VisioMed Kamera.

Berufserkrankungen:

Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt:

Zum 1. Januar 2015 trat eine Änderung der Berufserkrankungen-Verordnung in Kraft. Damit kann unter anderem Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden. Wichtige Voraussetzung ist eine langjährige Arbeit im Freien.

Viele Erwerbstätige arbeiten im Freien. Damit sind sie als „Outdoorworker“ nicht nur in der Freizeit, sondern oft auch im Beruf der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Heute ist die Wissenschaft davon überzeugt, dass bestimmte Hautkrebserkrankungen durch langjährige UV-Strahlung der Sonne auch arbeitsbedingt verursacht werden können. Vor diesem Hintergrund wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Wirkung vom 1. Januar 2015 eine neue Berufskrankheit in die sogenannte Berufskrankheitenliste aufgenommen. Unter der neuen Nummer 5103 werden „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ erfasst.

Voraussetzungen für eine Anerkennung:

Der wissenschaftliche Nachweis, dass bestimmte Personengruppen arbeitsbedingt ein höheres Risiko haben, an den genannten Hautkrebsformen zu erkranken als die übrige Bevölkerung, liegt vor. Ursache hierfür ist langjährige Sonneneinstrahlung, die zu chronischen Schäden der Haut und nachfolgend zu Hautkrebserkrankungen führen kann.

Der ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ nennt folgende Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit: Die Diagnose „Plattenepithelkarzinom“ oder „multiple aktinische Keratose“ muss gesichert sein. Einzelne aktinische Keratosen sind noch keine Berufskrankheit. Das betroffene Hautareal muss bei der Arbeit langjährig und direkt der Sonnenstrahlung ausgesetzt gewesen sein.

Notwendige Sonnenexposition

Entscheidend ist in jedem Fall die arbeitsbedingte UV-Strahlungsdosis, der die Betroffenen bei ihren beruflichen Tätigkeiten ausgesetzt waren. Zu der alltäglichen UV-Belastungsdosis, der jeder Mensch tagtäglich ausgesetzt ist, muss bezogen auf das bisherige Leben eine arbeitsbedingte Mehrbelastung von mindestens 40 Prozent dieser Lebensbelastungsdosis kommen. Diese Mehrbelastung wird von einem 50-jährigen Erkrankten beispielsweise erreicht, wenn er mehr als 15 Jahre in Vollzeit im Freien gearbeitet hat. Bei einem 60-jährigen wird eine berufliche Verursachung bei etwa 18 Jahren „Outdoor-Arbeit“ wahrscheinlich. Derartige Belastungen können typischerweise bei Beschäftigten in der Landwirtschaft, am Bau, im Handwerk, auf See oder in Berufen wie Bademeister auftreten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie in einem Outdoor-Beruf gearbeitet haben, gerne prüfen wir Ihren Fall.

Folgen einer Anerkennung über die Berufsgenossenschaft:

Bei einer Anerkennung einer Berufskrankheit ist der Unfallversicherungsträger, meist die Berufsgenossenschaft, für Behandlung der Erkrankung zuständig, nicht mehr die Krankenkasse.

Daher werden nun auch moderne Therapieverfahren wie Laserbehandlungen oder photodynamische Therapien, welche von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, für Sie von den Berufsgenossenschaften übernommen.

Zudem werden Ihnen die Rezeptgebühren sowie die Fahrtkosten erstattet. Außerdem kommt die BG für Pfegecremes und Sonnencremes für Sie auf. Gibt es Narben durch Hautkrebs oder jahrelange Behandlungen, so steht Ihnen eventuell eine zusätzliche Rente aufgrund der Sonnenschädigung zu.

Sonnenschutz:

Im Rahmen der Hautkrebs-Sceening-Untersuchung berate ich unsere Patienten und Patientinnen gerne auch über die individuellen, hauttyprelevanten Sonnenschutzmaßnahmen.

Die wichtigsten Regeln zum Sonnenschutz

Vermeiden Sie Sonnenbrände!

Tragen Sie Ihre Sonnenschutzcreme mindestens 30 Minuten vor der Sonnenexposition großzügig auf, denn so lange benötigt der chemische Filter, um wirken zu können.

Verwenden Sie anfangs eher Produkte mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50+) insbesondere für die Sonnenterrassen wie Nase, Wangen und Ohren. Nach Gewöhnung an die Sonne kann nach einigen Tage bei geeignetem Hauttyp auch ein LSF 30 angewendet  werden. Ortsbezogene aktuelle Informationen erhalten Sie z.B. auf www.haut.de/service/lsf-tipp/.

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